Über den Verein

Der Club wurde gegründet am 3.4.1954 als „Motorclub Kellinghusen e.V. im ADAC“ Veranstaltet wurden Orientierungs-Läufe, Rallye- und Slalommeisterschaften, sowie Trial-Läufe, mit vielen Clubeigenen Fahrern.  Die Trialmeisterschaften wurden in den Jahren 1976 – 1981 durchgeführt, wobei es sich um Motorrad-Trial handelte. Das Motorradgeschäft „Rolf Andersch“ in Kellinghusen unterstützte diese Sparte stark, stiftete sogar zwei Motocross -Maschinen dem Club. Ab dem Jahr 1984 machte der Club sich rar mit Motorsportaktivitäten. Es wurde dann einmal im Jahr ein Grünkohlessen durchgeführt.  Zu der Zeit hatte der Club 46 Mitglieder, davon 39 ADAC-Mitglieder, die Meisten der Mitglieder sind schon seit der Gründung dabei.

Im Jahr 1997 konnte der „Pajero Club Holstein“, der auch seinen Sitz in Kellinghusen hatte, von Klaus Perry, dem damaligen 1.Vorsitzenden geworben werden. Ab jetzt ging es wieder Aufwärts mit den Motorsport -Veranstaltungen. Es wurden wieder Trial-Läufe durchgeführt, allerdings jetzt mit dem Geländewagen. Ab 1999 wurde Gerd Birkholz vom Pajero Club Holstein als Vorsitzender des AC Kellinghusen gewählt.  Ab 1999 wurde der Club auch Markenoffen und es traten viele neue Mitglieder ein.

 

Ab dem Jahr 2000 heißt der Club : – Off Road Club Holstein –

Es werden nur noch Geländewagenmeisterschaften ausgetragen. Der Club konnte bis im Jahr 2003 insgesamt 100 Mitglieder verbuchen, davon 48 Geländewagenfahrer aus vielen Bereichen Deutschlands. Es sind inzwischen alle Geländewagenmarken vertreten im Club.

 

Am Jahresende wird der „Clubmeister“ geehrt. Jeder Trialfahrer bekommt seinen Pokal den er sich erkämpft hat, sofern er in der Wertung ist.

Satzung

Name, Sitz und GeschäftsjahrI

  1.   Der am 03.April 1954 in Kellinghusen gegründete Club führt den Namen „AC Kellinghusen e.V. im ADAC” mit Untertitel „OFF ROAD CLUB HOLSTEIN“
  2.   Er hat seinen Sitz in Kellinghusen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Pinneberg eingetragen. Er bildet als Ortsclub des ADAC eine Vereinigung von wenigstens 30 ADAC- Mitgliedern. 
  3.  
  4. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Zweck und Ziele

  1.  Der Club verfolgt, ebenso wie der ADAC, ideelle Ziele auf dem Gebiet des Kraftfahrtwesens, des Motorsports und des Tourismus. Er betätigt sich im Rahmen der Satzungen des ADAC-Gesamtclubs sowie des ADAC-Regionalclubs Schleswig-Holstein, wahrt die Richtlinien des ADAC-Verwaltungsrates und die Belange der gesamten ADAC-Organisation.
  2.   Der Club erfüllt seine Aufgabe u.a. durch sportliche, touristische und gesellige Veranstaltungen. Bei der Ausübung des Sports / bei der Durchführung von Clubveranstaltungen fördert der Club durch geeignete Maßnahmen den kameradschaftlichen und fairen Umgang der Clubmitglieder untereinander und mit außenstehenden Veranstaltungsteilnehmern. Der Club trifft geeignete Maßnahmen, um die allgemeine Sicherheit der Sport- und Veranstaltungsteilnehmer zu fördern. Der Club betätigt sich aktiv auf dem Gebiet des Jugendsports und der Verkehrserziehung von Kindern und Jugendlichen. 
  3. Der Club und seine Mitglieder haben sich an Maßnahmen und Veranstaltungen des ADAC Schleswig-Holstein und / oder des ADAC-Gesamtclubs zur Förderung dieser Ziele zu beteiligen.
  4. Ebenso pflegt der Club die allseitige Kameradschaft unter den Mitgliedern innerhalb seines Bereiches durch regelmäßige Zusammenkünfte sowie gesellige und sportliche Veranstaltungen. Der Club hat sich überwiegend im Off Road – Bereich zu verwirklichen.

Mitgliedschaft

  1.  Jede an den Zwecken und Zielen des Clubs interessierte Person kann Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder des Ortsclubs können nur Volljährige sein. Sie sollen zugleich Mitglieder des ADAC sein.
  2.   Kinder und (minderjährige) Jugendliche können Jugendmitglied sein. Sie sind außerordentliches Mitglied des Ortsclubs und haben die Rechte und Pflichten gemäß dieser Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung. 
  3. Zu Ehrenmitgliedern kann der Club ADAC-Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Ortsclub erworben haben. Ehrenmitglieder besitzen die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.

Aufnahme

  1.  Die Aufnahme in den Ortsclub muss bei diesem besonders beantragt werden. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
  2.  Im Falle der Ablehnung brauchen die Gründe der Ablehnung nicht bekannt gegeben werden. Gegen die Ablehnung kann innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig. Wird nicht – oder nicht rechtzeitig – Einspruch erhoben, so ist die Ablehnung unanfechtbar.

Beiträge

Der Club erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern evtl. Aufnahmegebühren und angemessene Beiträge, deren Höhe und Zahlungsweise die Mitgliederversammlung jährlich festlegt.

Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Beendigung der Mitgliedschaft bei dem Ortsclub kann nur für den Schluss des Geschäftsjahres unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist schriftlich erfolgen.
  2. Ein Mitglied kann vom Clubvorstand aus der Mitgliederliste des Clubs gestrichen werden, wenn:
    • das Mitglied trotz Mahnung den fälligen Beitrag nicht bezahlt oder
    • die Streichung im Interesse des Ortsclub notwendig erscheint oder
    • die Streichung im Interesse des ADAC-Gesamtclubs oder des zuständigen ADAC-Regionalclubs notwendig erscheint.
  3. Die Streichung nach Abs. II c darf nur nach vorherigem Einvernehmen mit dem Vorstand des Regionalclubs ausgesprochen werden.
  4. Gegen die Streichung kann innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch beim Vorstand eingelegt werden. Über den Einspruch entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Bis zur Entscheidung der Mitgliederversammlung ruhen alle Rechte aus der Mitgliedschaft. Wird nicht, oder nicht rechtzeitig, Einspruch eingelegt, so ist die Streichung rechtswirksam.

Organe

Die Organe des Clubs sind:

  1.   die Mitgliederversammlung
  2.   der Vorstand

Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Ortsclubs. Sie muss jährlich vor der Mitgliederversammlung des Regionalclubs stattfinden und wird durch den Vorstand des Ortsclubs einberufen. Alle Mitglieder sind schriftlich, per Fax, per Email oder Brief mindestens 3 Wochen vor der Mitgliederversammlung des Ortsclubs unter Bekanntgabe der Tagesordnung einzuladen.
  2. Der Vorstand des Regionalclubs Schleswig-Holstein ist unter Vorlage einer Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung zu verständigen.
  3. Die Tagesordnung zur Mitgliederversammlung muss folgende Punkte enthalten:
    • Bericht des Vorstandes
    • Bericht der Rechnungsprüfer
    • Feststellung der Stimmliste
    • Entlastung des Vorstandes
    • Wahlen
    • Voranschläge für das laufende Geschäftsjahr
    • Anträge mit Inhaltsangabe
    • Verschiedenes
  4. Im Rahmen der Jahres-Mitgliederversammlung gemäß Abs. I wählen nur die ADAC-Mitglieder die Delegierten des Ortsclubs für die Mitgliederversammlung des ADAC Regionalclub Schleswig-Holstein. Diese müssen Mitglied des ADAC Schleswig-Holstein sein.

Durchführung der Mitgliederversammlung

  1. In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche anwesende Mitglied eine Stimme. Stimmenübertragung ist nicht zulässig. Jugendmitglieder (§ 3 II.) sind teilnahme- und redeberechtigt, jedoch ohne Antrags-, Stimm- und (aktives und passives) Wahlrecht.
  2. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussfähig. Es entscheidet regelmäßig einfache Stimmenmehrheit. Unter einfacher Mehrheit ist eine Mehrheit zu verstehen, die eine Stimme mehr beträgt als die Hälfte der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt, ebenso abgegebene ungütige Stimmen und, bei Abstimmungen mit Stimmzettel, unbeschriftete Stimmzettel. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ist erforderlich bei Beschlüssen über:
    • Satzungsänderungen
    • die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen
    • Anträge auf Abberufung des Vorstandes oder eines Vorstandmitgliedes
    • Auflösung des Clubs
  3. Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, eine Wahl durch Handzeichen durchzuführen. IV. Über Anträge kann mit Zustimmung der Mehrheit der Stimmberechtigten auch durch Handzeichen entschieden werden.
  4. Anträge für die Mitgliederversammlung des Ortsclubs können von jedem Mitglied gestellt werden. Sie müssen mindestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden eingereicht sein. Dringlichkeitsanträge sind zulässig, soweit sie nicht auf Abberufung von Vorstandsmitglieder oder Satzungsänderung gerichtet sind.
  5. Über die Verhandlungen und Beschlüsse jeder Mitgliederversammlung ist Niederschrift zu führen, aus der mindestens die gefassten Beschlüsse hervorgehen müssen. Die Niederschrift muss von zwei Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden. Dem Vorstand des Regionalclubs Schleswig-Holstein ist die Niederschrift innerhalb von 14 Tagen zu übersenden.
  6. Den Mitgliedern des ADAC-Präsidiums und den Mitgliedern des Vorstandes des Regionalclubs Schleswig-Holstein steht das Recht zu, an allen Veranstaltungen und Sitzungen des Ortsclubs mit Rederecht, jedoch ohne Stimmrecht, teilzunehmen.

Außerordentliche Mitgliederversammlung

Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind vom Vorstand einzuberufen:
  • auf Anordnung des Präsidiums des ADAC oder des Vorstandes des Regionalclubs Schleswig-Holstein oder
  • auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Clubs.

Der Vorstand

  1. Der Vorstand im Sinne des §26 BGB sind:
    • der/die Vorsitzende
    • der/die stellvertretende Vorsitzende
    • der/die Schatzmeister/in
    • der/die Schriftführer/in
    • der/die Sportwart/wärtin
  2. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Club gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder zu 2. bis 5. sind jedoch im Innenverhältnis dem Club gegenüber verpflichtet, diesen gemeinsam nur bei Verhinderung des Vorsitzenden zu vertreten. Die Mitglieder, die nicht als Stellvertreter des Vorsitzenden bestimmt sind, vertreten darüber hinaus nur, wenn auch dieser verhindert ist.
  3. Die Sitzungen des Vorstandes werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet. Über die Beschlüsse des Vorstandes ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. IV. Der Vorstand vertritt den Club in allen Angelegenheiten nach den Beschlüssen und Weisungen der Mitgliederversammlung unter Einhaltung der Satzungen und im Rahmen der Richtlinien des ADAC.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes werden in der Mitgliederversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre, gerechnet von ordentlicher Mitgliederversammlung zu ordentlicher Mitgliederversammlung. Alle 2 Jahre scheiden Mitglieder des Vorstandes wechselweise aus, erstmals die unter den ungeraden Ziffern aufgeführten, sodann die unter den geraden Ziffern aufgeführten.
  5. Die Zusammenlegung von Vorstandsämtern ist nicht zulässig.
  6. Sämtliche Ämter sind Ehrenämter. Die Inhaber der Ämter haben Anspruch auf Ersatz der im Interesse des Ortsclub gemachten Auslagen. Die Höhe bestimmt der Vorstand. Wenn Angestellte des ADAC, seiner Regionalclubs oder des Ortsclubs Mitglieder des Ortsclubs sind, so ruht während der Dauer der Gehaltsbezüge Sitz-, Stimm- sowie aktives und passives Wahlrecht.
  7. Der Schriftverkehr mit dem ADAC-Präsidium und der ADAC-Zentrale muss ausschließlich über den ADAC Schleswig-Holstein geführt werden.

Rechnungsprüfer

Zur Prüfung des Finanzgebarens werden zwei Rechnungsprüfer gewählt. Die Rechnungsprüfer werden durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie dürfen kein Amt im Vorstand ausüben. Sie haben mindestens einmal im Jahr, vor der Mitgliederversammlung, Buchführung und Kasse zu prüfen und der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.

Satzungsänderungen

  1. Der Ortsclub übernimmt auf Verlangen des Vorstandes des Regionalclubs Schleswig-Holstein in seine Satzung die vom Verwaltungsrat zur Wahrung der Einheitlichkeit im ADAC festgelegten Mindesterfordernisse für die Satzungen der Ortsclubs in ihrer gültigen Fassung
  2. Anträge auf Satzungsänderungen können nicht als Dringlichkeitsanträge gestellt werden. Sie werden vom Vorstand geprüft und der Mitgliederversammlung vorgelegt. Diese entscheidet mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Ein so gefasster Beschluss wird wirksam, wenn er vom zuständigen Vorstand des ADAC Schleswig-Holstein sowie vom Präsidium des ADAC genehmigt ist.

Auflösung

  1.   Die Auflösung des Ortsclub kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen erfolgen. 
  2.   Im Falle der Auflösung ernennt die Mitgliederversammlung die Liquidatoren.

Vermögensverwendung

Bei der Auflösung oder Aufhebung des Ortsclub, oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt das verbleibende Vermögen an die gemeinnützige „ADAC – Luftrettungs-GmbH“ München.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechte und Pflichten als Ortsclubmitglied ist das Amtsgericht Itzehoe. Zur Satzungsänderung des AC Kellinghusen e.V. vom Beschluss der Mitgliederversammlung am 04.03.2017

Der Vorstand:

Sascha Suppe
(1.Vorsitzender)

Daniel Hagge
(2.Vorsitzender)

Catharina Hagge
(Schatzmeister)

(Download der Satzung ab 2017 als PDF)

(Download der Satzung bis 2017 als PDF)

Der Vorstand

Am 2. April 2022 haben wir einen neuen Vorstand gewählt.

Verantwortliche
Hartmut Günther
Verkehrsreferent
Sascha Suppe

Trainer – Quad

E-Mail: Trainer@AC-Kellinghusen.de
Telefon: +49 4822 7328
Mobil: +49 151 12742326
Adresse: Tewesallee 3 25548 Kellinghusen
Uwe Haß

Trainer – Quad

E-Mail: Trainer@AC-Kellinghusen.de
Telefon: +49 4822 5035
Adresse: Ginsterweg 13 25548 Kellinghusen

Celina Hagge

Jugendsprecherin

E-Mail: Jugendsprecherin@AC-Kellinghusen.de

Telefon: +494392 6099094

Mobil:
+49 

Adresse: Schülper Weg 6, 24589 Nortorf

Sascha Suppe

1. Vorsitzender
Sascha Suppe

E-Mail: 1.Vorsitzender@AC-Kellinghusen.de

Telefon: +49 4822 7328

Mobil:
+49 151-12742326

Adresse: Tewesallee 3
25548 Kellinghusen

Daniel Hagge

2. Vorsitzender
Daniel Hagge

E-Mail: 2.Vorsitzender@AC-Kellinghusen.de

Telefon: +49 4392 6099094

Mobil:
+49 163 7777484

Adresse: Schülper Weg 6, 24589 Nortorf

Catharina Hagge
Schatzmeisterin

Schatzmeisterin

E-Mail: Schatzmeisterin@AC-Kellinghusen.de

Telefon: +49 4392 6099094

Mobil:
+49 178 3354880

Adresse: Schülper Weg 6, 24589 Nortorf

Timo Hansen

Schriftführer

E-Mail: Schriftführer@AC-Kellinghusen.de

Telefon: +49 

Mobil:
+49 152-01926120

Adresse: Flottmoorring 78E 24568 Kaltenkirchen
Uwe Bruns

Sportleiter

E-Mail: Sportleiter@AC-Kellinghusen.de

Telefon: +49 4822 3657725

Mobil:
+49 174 9749231

Adresse: Feldrain 46 25548 Kellinghusen

Neues Trainings-Gelände für Quad-Race

2021

 

Die Quad-Racer haben ein neues Zuhause! Auf dem Gelände an der Straße Fernsicht in Kellinghusen haben wir ein Gelände gepachtet, auf den die Quad-Racer ihre Trainings sowie die Veranstaltungen durchführen können. 

 

Auf dem Gelände werden sich auch Serienfahrzeuge wohlfühlen. Wir möchten mit diesem Gelände auch denen einen Platz bieten, die sich mit Ihrem Offroader sonst nicht ins Gelände trauen. 

 

Da wir auf dem Gelände möglichst viel Platz für Veranstaltungen benötigen, bitten wir um platzsparendes parken und umsichtiges miteinander!